AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Der Geschäftsbeziehung zwischen der 

KSM GmbH (nachfolgend: KSM), Friedrich-Mohr-Str. 5, 56070 Koblenz, Telefonnummer: +49 261 303 040, eingetragen im Handelsregister Koblenz unter HRB 28444, vertreten durch die Geschäftsführer Bernhard Kron und Viktor Lavrentev, USt-ID: DE350371258, und dem Kunden (nachfolgend: Kunde, es sind alle Geschlechter gemeint) liegen im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) zu Grunde. 


1 Geltung der AGB  

Diese AGB gelten ausschließlich – insbesondere gegenüber Teilnehmern, die Verbraucher. i.S. d. Bürgerlichen Gesetzbuchs sind –; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KSM hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn KSM in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden dessen Leistung vorbehaltlos annimmt.  

KSM behält sich das Recht vor, aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, diese AGB zu ändern. Die insoweit geänderte Fassung dieser AGB wird vier Wochen nach ihrem Zugang – in der Regel erfolgt die Übersendung digital in Textform – beim Kunden Vertragsbestandteil. Wenn der Kunde mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, seinen Vertrag mit KSM innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der neuen AGB zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die Frist für dieses Sonderkündigungsrecht beginnt mit dem Tag, an welchem der Kunde die geänderte Fassung dieser AGB erhält. Hierauf wird KSM den Kunden bei Übersendung der geänderten AGB gesondert hinweisen.  


2 Vertragsgegenstand  

Die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer 2 der AGB regeln den Vertrag insoweit, wie die nachfolgend benannten Leistungen vom Kunden mit der KSM im Einzelnen vereinbart wurden. 


2.1 Notruf-Service mit durch KSM bereitgestellte Hardware (Hausnotrufgeräte)  

2.1.1 Erstellung eines persönlichen Akutplans um im Ernstfall Maßnahmen den Vorgaben des Kunden entsprechend einzuleiten. Zudem die Speicherung relevanter persönlicher Daten, wie Informationen über Vorerkrankungen oder Medikation, zur Information der offiziellen Rettungskräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst) im Ernstfall, um eine schnelle und individuelle Erstversorgung unter Verwendung der vom Kunden hierzu bereitgestellten Daten zu ermöglichen.  

2.1.2 Bereitstellung einer 24-Stunden Notruf- und Serviceleitstelle, die über die zur Verfügung gestellte Hardware erreicht werden kann, durch KSM.  

2.1.3 Zurverfügungstellung der vertraglich vereinbarten Hardware durch KSM, über die der Kunde jederzeit einen Alarm auslösen kann (KSM-Notfallsystem). Die durch KSM bereitgestellte Hardware ist mit einer SIM-Karte ausgestattet, so dass für den Alarm weder ein Festnetzanschluss noch ein zusätzlicher Mobilfunkvertrag erforderlich ist.  

2.1.3.1 Zusammen mit der Hardware übersendet KSM dem Kunde eine Kurzanleitung für die Bedienung der zur Verfügung gestellten Hardware, ferner steht eine aus dem Internet (www.companyon.life), herunterladbare Bedienungsanleitung zur Verfügung. Wenn der Kunde mit der im Internet zur Verfügung gestellten und ihm postalisch übersendeten Anleitung zur Nutzung des Produkts die Hardware nicht in Betrieb nehmen kann, ist eine telefonische Beratung möglich. Die zur Verfügung gestellte Hardware wird durch KSM nach der bei der Bestellung getroffenen Festlegungen des Kunden nach dessen Vorgaben personalisiert. KSM hat mit der ersten erfolgreichen Benachrichtigung des Kunden durch die Hardware seine diesbezügliche vertragliche Pflicht erfüllt.  

2.1.3.2 Die Kommunikationsgebühren von sämtlichen Notrufsystemen (z. B. durch ausgehende Alarme, Meldungen, Telefonate) sind in der monatlichen Gebühr des Kunden enthalten, sofern diese innerhalb der EU stattfinden. Kommunikationsgebühren, die über den Verbrauch im Mobilfunknetz von monatlich 50 MB, 3 SMS und 3 Minuten Sprache hinausgehen, sowie über dem üblichen/standardmäßigen Verbrauch von Hausnotrufgeräten liegen, sind vom Kunden zu tragen.  

2.1.4 Löst der Kunde über das KSM-Notrufsystem einen Alarm aus, wird dieser Alarm in der 24-Stunden besetzte Notrufzentrale signalisiert. In der Notrufzentrale wird dann der vereinbarte Akutplan abgearbeitet. 

2.1.5 Die Durchführung der Notfallmaßnahmen selbst ist nicht Vertragsgegenstand. Der Leistungsumfang der KSM beschränkt sich auf die Abarbeitung des Akutplans, insbesondere die vereinbarte Übermittlung des Alarms und, wenn eine 24-h-Notrufzentrale Vertragsgegenstand ist, die vertraglich vereinbarte Veranlassung der mit dem Kunden festgelegten Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale, z.B. die Alarmierung von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder vom Kunden angegebene Kontaktpersonen. Die weiteren Maßnahmen und Leistungen der alarmierten Notfallkräfte und Kontaktpersonen sind nicht mehr Gegenstand der Leistung der KSM. KSM übernimmt hierfür keine Haftung.  


2.1.6 Mitwirkungspflicht des Kunden  

2.1.6.1 Für die Installation und den Betrieb der vertragsgegenständlichen Hardware (KSM-Notrufsystem) ist durch den Kunde ein Stromanschluss mit 230 V betriebsfertig während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen. Stromkosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden.  

2.1.6.2 Das KSM-Notrufsystem ist an möglichst zentraler Stelle im Wohnbereich des Kunden an die Stromversorgung anzuschließen, an welcher zudem ein sicherer Empfang der für die Hardware erforderliche Kommunikationsverbindung (Mobilfunk) besteht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das KSM-Notrufsystem während der gesamten Vertragslaufzeit Zugang zu der Kommunikations-verbindung/Mobilfunk hat. Es ist, soweit anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, nicht Leistungsgegenstand der KSM während der Vertragslaufzeit diesen Zugang und dementsprechend die Möglichkeit des Absetzens eines Alarms zu überprüfen.  

2.1.6.3 Der Kunde darf die von KSM in die Hardware eingelegte SIM-Karte keinesfalls entfernen, da in diesem Falle ein einwandfreies Funktionieren des KSM-Notrufsystems nicht gewährleistet ist.  

2.1.6.4 Störungen des KSM-Notrufsystems oder Ereignisse (z.B. Positionswechsel des KSM-Notrufsystems, der zu Einschränkungen des Mobilfunks führt), die auf die Betriebsbereitschaft des KSM-Notrufsystems Auswirkung haben oder haben können, muss der Kunde unverzüglich KSM mitteilen.  

2.1.6.5 Ein technischer Systemtest wird automatisiert einmal pro Tag durchgeführt.  

2.1.6.6 Der Kunde ist verpflichtet jede Änderung der mitgeteilten Kontakt- oder Adressdaten unverzüglich, möglichst bereits vorab, der KSM mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für jede Änderung der Daten der im Rahmen des Akut- oder Nachsorgeplans benannten Kontaktpersonen. Die KSM weist ausdrücklich auf die Gefahr hin, die sich in Notrufsituationen aus veralteten oder unrichtigen Daten ergeben können. Dies gilt auch für inhaltliche Änderungen im Akut- und Nachsorgeplan. Der Kunde ist verpflichtet diese Daten stets aktuell zu halten. Im Fall einer Änderung sind die Daten über den bereitgestellten Zugang zur Kundenplattform eigenständig durch den Kunden zu aktualisieren.  


2.1.7 Behandlung der zur Verfügung gestellten Hardware durch den Kunden  

2.1.7.1 Die zur Verfügung gestellte Hardware geht, soweit anderes nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist, nicht in das Eigentum des Kunden über. Der Kunde darf Dritten weder Besitz noch sonstige Rechte an der Hardware übertragen. Untervermietung oder gewerbliche Nutzung sind nicht zulässig. Die Hardware ist pfleglich und entsprechend der Anleitung/Gebrauchsanweisung sorgsam zu behandeln. Änderungen und Manipulationen an der Hardware sind zu unterlassen. Der Kunde haftet auch für die Nutzungshandlungen sämtlicher weiterer Nutzer der Hardware.  

2.1.7.2 Der Kunde ist verpflichtet Störungen, vermutete Defekte oder sonstige Mängel der Hardware unverzüglich KSM mitzuteilen. Die Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend. Keinesfalls darf der Kunde ohne Rücksprache mit KSM einen Reparaturauftrag erteilen. Sämtliche Reparaturen werden nur durch KSM vermittelt. Bei Reparatur, Wartung oder Lieferung einer Ersatzhardware bemüht sich KSM um schnelle Abwicklung. Die Installation von Ersatzhardware sowie gegebenenfalls anfallende Reparaturen oder Wartungen erfolgen durch KSM oder von beauftragten Dritten. Hat der Kunde den Schaden zu vertreten, trägt er die Kosten von Reparatur und/oder Ersatzbeschaffung. Das gleiche gilt, soweit der Kunde einen Mangel oder eine Störung gemeldet hat und zu deren Beseitigungen bei KSM Kosten angefallen sind, das Vorliegen eines Mangels oder einer Störung aber nicht belegt werden konnte  

2.1.7.3 Bei Vertragsende ist die Hardware vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und auf Kosten des Kunden unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt auch für die Hardware, die dem Kunden als Ersatz zur Verfügung gestellt wurde.  


2.1.7.4 Rechtsfolgen unterbliebener Rückgabe  

2.1.7.4.1 Sollte die von KSM zur Verfügung gestellte Hardware nicht gemäß Ziffer 2.1.7.3 zurückgegeben werden, ist KSM berechtigt, die jeweils vereinbarte monatliche Vergütung für die Dauer der Vorenthaltung der Hardware zu berechnen (vgl. § 546a BGB).  

2.1.7.4.2 Sollte die Hardware ganz oder in Teilen trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist nicht oder nicht vertragsgemäß zurückgegeben werden, so ist KSM berechtigt dem Kunden den ursprünglichen Neuwert der Hardware in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass der KSM durch die nicht vertragsgemäße Rückgabe kein Schaden oder ein geringerer als der in Rechnung gestellte entstanden ist. In diesem Fall hat der Kunde nur den entsprechend reduzierten Betrag zu zahlen.  


2.2 Der Notruf-Service mit sonstiger durch den Kunden eigengenutzter Hardware (Geräte):  

Der Kunde kann den Notruf-Service soweit vertraglich vereinbart auch ohne die Zurverfügungstellung von Hardware durch KSM in Anspruch nehmen, zum Beispiel über die Verwendung einer von KSM angebotenen Software (App) auf eigenen bzw. von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Hardware. Wird diese Leistung vom Kunden gewählt, ist er verpflichtet, sofern zur Erbringung des Services eine App notwendig ist, die vertraglich vereinbarte App auf sein Endgerät herunterzuladen und die zur Abwicklung des Notrufs relevanten Daten einzugeben.  

Für das Herunterladen der App sowie deren Betreiben auf der eigenen Hardware ist der Kunde alleine verantwortlich. Der Kunde ist insoweit insbesondere verpflichtet, die App nach den im Apple App Store bzw. Google Play Store zur Verfügung gestellten Anweisungen zu installieren.  

Ferner ist er verpflichtet, die über Apple App Store bzw. Google Play Store zur Verfügung gestellten Updates der vertragsgegenständlichen App während der Vertragslaufzeit unverzüglich auf seinem Endgerät zu installieren. Der Kunde erhält proaktiv eine Information in der App der KSM über das Bereitstehen einer neuen Version.  

Vertragsgegenständlich ist stets nur die Verwendung der jeweils neusten Version der App. Schäden, die durch Nutzung einer älteren Version entstehen, fallen alleine in die Verantwortung des Kunden, soweit der Schaden durch Verwendung der neueren Version nicht entstanden wäre.  

2.2.1 Erstellung eines persönlichen Akutplans um im Ernstfall Maßnahmen den Vorgaben des Kunden entsprechend einzuleiten. Zudem die Speicherung relevanter persönlicher Daten, wie Informationen über Vorerkrankungen oder Medikation, zur Information der offiziellen Rettungskräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst) im Ernstfall, um eine schnelle und individuelle Erstversorgung unter Verwendung der vom Kunden hierzu bereitgestellten Daten zu ermöglichen. Die Erstellung dieses persönlichen Akutplans erfolgt mittels der App eigenverantwortlich durch den Kunden.  

2.2.2 Der Notruf-Service gemäß dieser Ziffer 2.2 funktioniert nur dann, wenn eine für die vertragsgegenständliche Software (App) erforderliche Kommunikationsverbindung (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) durch den Kunden über die vom Kunden eingesetzte Hardware während der gesamten Vertragslaufzeit von ihm eigenverantwortlich bereitgehalten wird. Der Kunde ist im eigenen Interesse verpflichtet die Aufrechterhaltung der Kommunikationsverbindung während der Vertragslaufzeit selbstständig zu prüfen.  

2.2.3 Die Durchführung der Notfallmaßnahmen selbst ist nicht Vertragsgegenstand. Der Leistungsumfang der KSM beschränkt sich auf die Übermittlung des Notrufs und, wenn eine 24-h-Notrufzentrale Vertragsgegenstand ist, die Veranlassung der vereinbarten geeigneten Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.  

2.2.4 Kommunikationsgebühren (z. B. durch ausgehende Datenverbindungen) für den Notruf-Service nach dieser Ziffer 2.2 sind durch den Kunden zu tragen.  

2.2.5 KSM trägt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der vom Kunden bereitgestellten verwendeten Hardware oder für Funktionsstörungen der App, die aufgrund von Störungen im Betrieb der vom Kunden verwendeten Hardware oder des Betriebssystems etc. entstehen.  

2.2.6 Der Kunde ist verpflichtet jede Änderung der mitgeteilten Kontakt- oder Adressdaten unverzüglich, möglichst bereits vorab, der KSM mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für jede Änderung der Daten der im Rahmen des Akut- oder Nachsorgeplans benannten Kontaktpersonen. Die KSM weist ausdrücklich auf die Gefahr hin, die sich in Notrufsituationen aus veralteten oder unrichtigen Daten ergeben können. Dies gilt auch für inhaltliche Änderungen im Akut- und Nachsorgeplan. Der Kunde ist verpflichtet diese Daten stets aktuell zu halten. Im Fall einer Änderung ist die entsprechende Mitteilung an KSM in Textform (z. B. E-Mail) ausreichend.  


2.3 Vermittlung/Bereitstellung von Leistungen Dritter 

KSM vermittelt auf der entsprechenden individuell mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Grundlage verschiedenste Leistungen, die dem Kunden das Leben vereinfachen können. Hierzu gehören zum Beispiel die Bereitstellung von Pflegeboxen, der behinderten- und/oder altengerechte Umbau des Bades, der Einbau eines Treppen-liftes, das Angebot von Helferin Bereitschaft etc. KSM tritt bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen lediglich als Vermittler auf und ist daher nicht verantwortlich für die Erbringung der mit dem Dienstleister bzw. Werkunternehmer vereinbarten Leistung.  


2.4 Bereitstellung eines Portals zur Verwaltung von Kundendaten  

KSM stellt je nach Angebot ein Portal zur Verwaltung von Kunden-Daten zur Verfügung. Nach der Buchung dieser Leistung kann der Kunde sich dort anmelden und Daten hinterlegen, zum Beispiel Vertrags-, Geräte-, Bank- und medizinische Daten, die er jederzeit einsehen, ergänzen und ändern kann. Sofern der Kunde diese Dienstleistung in Anspruch nimmt, übernimmt KSM keine Haftung für den Datenverlust, es sei denn, KSM handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.  


2.5 Allgemeine Leistungsregelungen  

2.5.1 Die KSM ist berechtigt die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ganz und/oder in Teilen durch Dritte erbringen zu lassen. Auch in diesem Fall bleibt die KSM der Vertrags- und Ansprechpartner des Kunden.  

2.5.2 Insbesondere im Hinblick auf die Leistungen im Rahmen der Notruf-Services weist KSM noch einmal ausdrücklich auf die Wichtigkeit der Aktualität und Richtigkeit der vom Kunden mitgeteilten Daten hin. Die KSM übernimmt keine Haftung für vom Kunden falsch oder unvollständig eingegebene Daten bzw. für die über Hardware oder Software Dritter übermittelten Daten.  

2.5.3 Weiterhin sorgt der Kunde dafür, dass die von ihm eingegebenen Daten noch an einer weiteren Stelle datengesichert sind. Für etwaigen Datenverlust haftet die KSM nur in dem Umfang, wie er bei Nutzung einer vom Kunden bereitgestellten Datensicherung entstanden wäre.  


2.6 Persönliche Daten Dritter  

Die KSM weist auf die besondere Bedeutung des Datenschutzes hin. Insbesondere im Rahmen der Notrufservices werden vom Kunden die Kontaktdaten Dritter angegeben, die in Notrufsituationen kontaktiert werden. Der Kunde sichert der KSM hiermit ausdrücklich zu, dass er bei jeder Eingabe von persönlichen Daten Dritter (z.B. von Angehörigen, Nachbarn, Ärzte, Pflegedienste etc.) von diesen vorher sowohl ihr Einverständnis zu dieser Eingabe eingeholt hat, als auch deren Einverständnis für die Weitergabe ihrer Daten im Rahmen der hier vertragsgegenständlichen Notfallpläne an die KSM sowie auch an weitere vertragsgemäß einzuschaltende Dritte, wie etwa die Notdienste usw. Die Einholung dieser Einverständniserklärung ist nicht Gegenstand der Leistungspflicht der KSM und obliegt alleine dem Kunden.  


3. Kosten und Rechnung/SEPA-Lastschrift-Mandat  

Für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist vom Kunden die vertraglich vereinbarte, regelmäßig monatlich anfallende Vergütung zu bezahlen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und insbesondere der dem Vertrag beigefügten Preisliste, welche Vertragsbestandteil ist. Die monatliche Vergütung wird vom Kunden nach Abschluss des Vertrages ab dem 1. des folgenden Kalendermonats zur Zahlung fällig. 

3.1 Die Vergütung ist während der vereinbarten Vertragslaufzeit monatlich im Voraus zu bezahlen. 

3.2 Sofern vertraglich vereinbart, ist nach Abschluss des Vertrages neben der monatlichen Vergütung eine einmalige Einrichtungspauschale für die Einrichtung der erforderlichen Hardware fällig. Die Höhe der einmaligen Einrichtungspauschale wird durch die vertragliche Vereinbarung und insbesondere durch die dem Vertrag beigefügte Preisliste bestimmt. Die Einrichtungspauschale der Hardware wird mit der ersten Rechnung fällig. 

3.3 Die Vergütung sowie die Einrichtungspauschale sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin vom Kunden an KSM zu zahlen, z. B. per Überweisung, SEPA-Mandat, Kreditkarte, PayPal etc. 

3.4 Bei Zuzahlungen durch die Pflegekasse wird dieser Zuzahlungsbetrag auf das vereinbarte Nutzungsentgelt und die Einrichtungspauschale angerechnet. Die Anrechnung erfolgt erst nach Zahlungseingang der Zuzahlung der Pflegekasse. Soweit die Pflegekasse rückwirkend die (teilweise) Kostenübernahme erklärt und bezahlt, werden bereits erfolgte Zahlungen des Kunden auf zukünftige Zahlungen angerechnet oder nach Wahl der KSM an ihn zurückerstattet. 

3.5 KSM ist berechtigt die Vergütung angemessen und nach billigem Ermessen (§ 315 Abs.1 BGB), jedoch nicht innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsschluss, entsprechend der nach Vertragsschluss eingetretenen Änderungen (wie etwa Änderungen der Bezugskosten der KSM usw.) und ihrem jeweiligen Einfluss auf die Vertrags- und Entgeltleistungen anzupassen. Dies muss dem Kunden mindestens acht Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Entgeltänderung in Textform (z.B. E-Mail) unter Nennung des Zeitpunktes ab dem die Nutzungsentgeltänderung wirksam wird, mitgeteilt werden. Für den Fall der Entgelterhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den Vertrag mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor dem benannten geplanten Zeitpunkt der Entgeltänderung schriftlich kündigen. Die Kündigung muss innerhalb dieser Frist KSM zugegangen sein. Der Vertrag endet dann zum vorgesehenen Zeitpunkt der Entgelterhöhung. 

3.6 In der Vergütung nicht enthalten sind die Strom- und Telefonkosten und Kosten des Telefon-, Mobilfunk- und Internetanschlusses die vom Kunden selbst beauftragt wurden, Reparatur- oder Ersatzlieferungskosten bei selbstverschuldeten Schäden, Kosten für die Beseitigung vom Kunden zu verantwortenden Störungen an der überlassenen Hardware, Kosten für die Hardwareabholung/- Rücksendung und Grundreinigung sowie ggf. Rückbau von Anschlussleitungen nach Beendigung des Vertrages. 

3.7 Ebenfalls in der Vergütung nicht enthalten sind die aus der Alarmierung resultierenden Kosten für eingeleitete Soforthelfereinsätze oder Einsätze von Angehörigen bzw. anderen Personen/Stellen, an die der Notruf weitergeleitet wurde. Diese sind vom Kunden zu tragen. 

Insbesondere trägt der Kunde sämtliche Kosten im Rahmen etwaiger Fehlalarme. 

Der Kunde stellt die KSM von diesen Kosten Dritter, die ihr etwaig im Rahmen der vertraglichen Notrufleistungen entstehen, gleich ob es sich um Fehlalarme oder echte Alarme handelt, auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. 


4 Kundendaten 

4.1 Der Kunde macht bei Vertragsschluss gegenüber KSM die für die vertraglichen Leistungen erforderlichen Angaben. Ohne diese Angaben können die Leistungen von KSM oder Dritten aus diesem Vertrag nicht oder nicht in angemessener Weise erbracht werden. Änderungen oder Ergänzungen der Daten werden KSM unverzüglich übermittelt.  

4.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen und medizinischen Daten und die Daten der vom Kunden angegebenen zu benachrichtigenden Personen/Stellen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung des Vertragszweckes gespeichert und verwendet und insbesondere in den vertraglich vereinbarten Fällen an die vertraglich vorgesehenen Personen weitergegeben werden.  

4.3 In Abhängigkeit von den vertraglich vereinbarten Leistungen werden Namen, Adressen und Telefonnummern der Personen erfasst, die im Notfall alarmiert oder denen Daten weitergegeben werden sollen. Werden Daten Dritter, z. B. von Angehörigen oder behandelnden Ärzten bei KSM hinterlegt, so versichert der Kunde mit der Übermittlung, dass er vorher das Einverständnis der jeweiligen Person zur vertragsgemäßen Verwendung der Daten eingeholt hat.  

4.4 Der Kunde hat die von ihm für die vertragliche Leistung gemachten Angaben zu kontrollieren. Dies betrifft hauptsächlich die Anzahl der angegebenen privaten Kontakte sowie deren Telefon-/Mobiltelefonnummer, Schlüssel und Anfahrtszeiten. Der Kunde sollte eine ausreichende Anzahl an Kontaktpersonen mit adäquater Anfahrtszeit zur Verfügung stellen. KSM weist ausdrücklich darauf hin, dass im Notfall (Alarme ohne Sprachkontakt, Stürze etc.) eine Türöffnung durch die angeforderten Rettungskräfte zu veranlassen ist, sofern KSM keine Kontaktpersonen zur Verfügung stehen. Die dabei anfallenden Einsatzkosten der notfallmäßigen Türöffnung sowie dabei ggf. entstehende Sachschäden werden von KSM oder der von KSM zur Vertragserfüllung eingesetzten oder benachrichtigten Dritten nicht erstattet und müssen durch den Kunde beglichen werden.  

4.5 Sämtliche über die für den Kunden von KSM registrierte(n) Telefonnummer(n) bei der Notrufzentrale eingehenden Anrufe werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung dient der Dokumentation des Gesprächsverlaufs für die Absicherung bei etwaigen Klärungsfällen über die Erbringung der Notfall-Leistung und wird im Bedarfsfall ausschließlich dazu verwendet, den Gesprächsverlauf zu rekonstruieren. Die Aufzeichnungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gelöscht. Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der befristeten Aufzeichnung der Kommunikation zwischen ihm und der Notrufzentrale bei einer Notrufauslösung.  

4.6 Von KSM im Zusammenhang mit dem Vertrag erfasste Daten des Kunden, einschließlich der benannten Personen, werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes gespeichert und verwendet. Die erfassten Daten werden gespeichert, verarbeitet und in elektronischer Form an den jeweiligen Kooperationspartner von KSM weitergeleitet, der die Leistungen von KSM in dessen Auftrag erbringt. Auch die Kooperationspartner speichern, verarbeiten und nutzen die Daten einschließlich der evtl. Weitergabe insoweit, als dies zur Erbringung der von dem Kunden benötigten oder gewünschten Notfall- und/oder Service-Leistungen erforderlich ist. Adressdaten, einschließlich Telefonnummern, werden telefonisch an Dritte (z.B. Hilfsdienste) übermittelt, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Gesundheitsdaten werden nur im Notfall und, soweit in der speziellen Notfallsituation notwendig, an die Leitstelle, den Hausarzt und an die vom Kunden benannten weiteren Personen telefonisch weitergeleitet.

5 Sorgfaltsmaßstab, Haftung  

5.1 KSM haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden, die (a) KSM oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung von KSM oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. KSM haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung von KSM entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).  

5.2 KSM haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.  

5.3 In anderen als den in 5.1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch den Einsatz des Rettungsdienstes (z. B. Polizei, Feuerwehr) oder der im Vertrag durch den Kunden benannten Stellen/Personen (z. B. Angehörige, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Hausarzt) oder in Folge nicht mitgeteilter Änderungen durch den Kunden (z. B. Wechsel des Türschlosses, Umzug) verursacht werden. Gleichfalls gilt dies für Schäden, die dem Kunden durch Beeinträchtigungen oder Störungen der Strom-, Telefonnetze/- Leitungen und Breitbandanschlüsse oder durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Gewitter, Hochwasser) oder den Wechsel des Telekommunikationsdienstleisters durch den Kunden oder Verstöße des Kunden gegen seine Pflichten aus Ziffern 2.1.6, 2.2.2, 2.2.5 entstehen. KSM weist darauf hin, dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit des Telekommunikationsnetzes (z.B. GSM, LTE, WLAN etc.) zu Änderungen und Schwankungen kommen kann, die nicht im Einflussbereich von KSM liegen und für die KSM nicht haftet. Es kann in solchen Situationen zu einer Einschränkung der Notruffunktion kommen.  

5.4 Sollten aufgrund der in Ziffer 5.3 genannten Fälle Kosten für KSM entstehen, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.  

5.5 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen 5.1 – 5.3 gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KSM.  

5.6 Die von KSM überlassene Hardware genügt nach Angaben der Hersteller den zur Zeit der Zulassung dieser Hardware geltenden allgemein anerkannten technischen Anforderungen. Für neuere oder höhere Anforderungen steht KSM nicht ein.  

5.7 KSM übernimmt keine Garantie für die Funktionsfähigkeit der Hard- und Software, wird sich jedoch im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Infrastruktur/Dienstleistung so aufrechtzuerhalten, dass es zu keiner Unterbrechung der Infrastruktur/Dienstleistung kommt.  

5.8 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.  


6 Vertragsabschluss und Widerrufsrecht  

6.1 Der Vertragsschluss zwischen KSM und dem Kunden erfolgt entweder schriftlich, über das Internet oder telefonisch.  

6.2 Im Falle eines schriftlichen Vertragsschlusses gibt der Kunde mit seiner Bestellung durch Ausfüllen und Übersenden des Bestellformulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. KSM ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden durch Übersendung einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch Übersendung der bestellten Hardware anzunehmen.  

6.3 Im Falle eines Vertragsschlusses über das Internet gibt der Kunde mit dem Ausfüllen des Online-Bestellformulars und per Klick auf den Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer sinngemäß identischen Aufschrift ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. KSM ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden durch Übersenden einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch Übersendung der bestellten Hardware anzunehmen.  

6.4 Im Falle eines Vertragsschlusses per Telefon kommt der Vertrag zwischen KSM und dem Kunden durch die mündliche Bestellung des Kunden und durch die mündliche Bestätigung des Callcenter-Mitarbeiters von KSM zustande.  

6.5 Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von KSM gespeichert.  

6.6 Der Kunde hat das Recht, seine mit dem Vertragsangebot abgegebene Willenserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrungen zu widerrufen, soweit der Kunde ein Verbraucher i. S. d. BGB ist.  

6.7 Wird die Teilnahme am gebuchten Dienst wirksam widerrufen, hat der Kunde ihm auf seinen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist von KSM überlassene Hardware nach Rücksprache mit KSM auf dessen Kosten auf dem normalen Postweg an KSM zurückzusenden. Soweit KSM ein Retourenlabel zur Verfügung gestellt hat, ist dieses zu nutzen. Soweit KSM auf ausdrücklichen Kundenwunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbracht hat, hat der Kunde die bis zum Zugang des wirksamen Widerrufs erbrachten Dienstleistungen angemessen zu entgelten.  


WIDERRUFSBELEHRUNG  

Widerrufsrecht  

Sie haben das Recht, binnen 30 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.  

Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.  

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die KSM GmbH, Friedrich-Mohr-Str. 5, 56070 Koblenz, Telefonnummer: +49 261 303 040, Telefax: + 49 261 303 045 1 E-Mail: info@companyon.life mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

Folgen des Widerrufs  

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir, sofern möglich, dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.  

Sie haben die Ihnen von uns im Rahmen der Dienstleistung überlassenen Hardware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns, KSM GmbH, Friedrich-Mohr-Str. 5, 56070 Koblenz, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Hardware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Hardware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Hardware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.  

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG  

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR   

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Ihnen steht auch ein Widerrufsformular auf unserer Internetseite www.ksm-group.de/agb zur Verfügung.  

An: KSM GmbH Friedrich-Mohr-Str. 5 56070 Koblenz  

Telefax: + 49 261 303 045 1 E-Mail: info@companyon.life 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über das:  

………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………… Bestellt am (*)…………..……………………………../erhalten am (*)…………..…………………………….. Kd.-Nr.: …………..…………………………….. Name des/der Verbraucher(s)…………………………………………………………………… Anschrift des/der Verbraucher(s): ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… Unterschrift des/der Verbraucher(s):______________________ (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum: …………..…………………………….. *Unzutreffendes streichen.  


7 Vertragslaufzeit und Kündigung  

7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 30 Tagen kündbar. 

7.2 Der Vertrag kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von den Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt für KSM beispielsweise dann vor, wenn der Kunde der Zahlung des Nutzungsentgeltes auch nach Mahnung durch KSM nicht nachkommt.  

7.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform (z. B. E-Mail).  

 

8 Erfüllungsort  

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von KSM (Koblenz) der Erfüllungsort.  


9 Schlussbestimmungen  

9.1 Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag nebst diesen AGB regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig.  

9.2 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.  

9.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dies nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.  

9.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß oder Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Ziffer keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.  

 


Zahlungsmittel